AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Wolf Immobilienagentur

 

Maklervertrag

 

Mit dem Objektnachweis oder der Inanspruchnahme der Maklertätigkeit oder mit der Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer bzw. Makler aufgrund des Nachweises oder des dem angeführten Exposé zu entnehmenden Angebotes kommt der Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten zu den nachstehenden Bedingungen zustande.

 

Das Angebot des Maklers versteht sich in der Regel freibleibend und unverbindlich. Die Angaben beruhen auf Informationen Dritter, Irrtümer oder Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben ausdrücklich vorbehalten. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir deshalb nicht übernehmen. Die Angebote sind streng vertraulich und nur für den Interessenten bestimmt. Jede Weitergabe ohne Zustimmung des Maklers, auch Vollmacht- oder Auftraggeber des Interessenten, verpflichten den Weitergebenden zur Leistung der Provision in voller Höhe, falls daraufhin ein Vertrag zwischen dem Dritten und den von uns benannten Vermieter oder Verkäufer zustande kommt. Andernfalls kann Schadenersatz geltend gemacht werden. Sollte ein bereits durch uns angebotenes Objekt bekannt sein, so ist der Interessent verpflichtet, uns dies ohne Verzug und mit Offenlegung der Informationsquelle mitzuteilen.

 

Der den Provisionsabschluss auslösende Ursachenzusammenhang zwischen dem Maklerangebot und einem nachfolgenden Vertragsabschluss wird nicht dadurch unterbrochen, dass der Kaufinteressent dasselbe Objekt später noch einmal vom Verkäufer selbst oder von einer anderen Person angeboten erhält, unabhängig davon, zu welchen Bedingungen das nochmalige Angebot erfolgt. Bei Abschluss eines durch unseren Nachweis oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Vertrages ist die auf dem Angebot angegebene Provision vom Erwerber zu zahlen. Diese Provision wird fällig mit Vertragsabschluss, das heißt nach notarieller Beurkundung. Der Makler hat Anspruch auf Teilnahme an der Beurkundung und auf Ausfertigung einer Kaufvertragsurkunde.

 

Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Erfüllungsort für die gegenseitigen Pflichten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Maklers. Gerichtsstand ist Sitz des Maklers im Amtsgericht Zwickau. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Vorschriften und die Wirksamkeit des Vertrags nicht berührt.